Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Tonkiri Peter Tobler, Kleinrieden 6, 6404 Greppen, nachfolgend Tonkiri genannt.

Grundsätze

  1. Tonkiri bietet für Private, Firmen und Institutionen gemäss dem auf www.tonkiri.net publizierten Angebot Coaching, Dienstleitungen und Produkte an wie Ahnentrommeln, Massagen, Hausräucherungen, Kurse und Events, Rituale und Zeremonien und Verkauf von Produkten.
  2. Das Vorgehen wird individuell gestaltet. Die dafür in Frage kommenden Beratungs- oder Dienstleistungen werden durch die zu beratende Person, die Beratungsperson und gegebenenfalls durch den Auftraggeber gemeinsam festgelegt, laufend evaluiert und wenn erforderlich angepasst.
  3. Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich aber kostenpflichtig, da es bereits einen grundlegenden Teil der Beratungsleistung ausmacht. Falls Sie innerhalb der ersten Stunde auf eine Fortsetzung verzichten möchten, wird das Erstgespräch als kostenloses Kontaktgespräch betrachtet.
  4. Auf Wunsch kann als erster Schritt ein kostenloses Kontaktgespräch von max. 60 Minuten Dauer vereinbart werden. Dieses dient ausschliesslich dem gegenseitigen Kennenlernen, einem kurzen Überblick über die Situation der zu beratenden Person, der Beantwortung von Fragen sowie der Klärung, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit in Frage kommt.
  5. In der Zusammenarbeit mit Firmen und Institutionen beginnt der Beratungs- oder Dienstleistungsprozess mit einem Informations- und Auftragsgespräch, wobei das Erstgespräch kostenlos und unverbindlich ist. Für Firmen und Vereine wird ein Angebot erstellt.

Offerte und Auftragsvereinbarung

  1. Bei Arbeiten mit alternativen Heilmethoden wird kein schriftliches Angebot erstellt, es wird der im Internet genannte Stundensatz nach Aufwand verrechnet.
  2. Im Rahmen des ersten Beratungs- bzw. Auftragsgesprächs wird für den zu erwartenden Aufwand eine verbindliche Offerte erstellt und je nach Vereinbarung ein Kostenrahmen oder ein Kostendach definiert.
  3. Gem. Pkt. 2 dieser AGB kann das Vorgehen jederzeit Ihren Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden, auch wenn sich dadurch gegenüber der Offerte eine Preisabweichung gibt.
  4. Wenn die auftraggebende Person mit der Auftrags- und Zielvereinbarung,  der Offerte und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind, wird der Auftrag bestätigt. Das kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
  5. Auf der Basis dieser Auftragsbestätigung wird Tonkiri im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs für die zu beratende Person tätig und die dabei entstehenden Aufwendungen werden gem. Offerte in Rechnung gestellt.
  6. Zeichnet sich im Laufe eines Beratungsprozesses gegenüber der Offerte ein Mehraufwand ab, wird Tonkiri darüber informieren und gemeinsam mit der auftraggebenden Person einen angepassten Beratungsauftrag bzw. eine modifizierte Offerte formulieren.

Verrechnungsprinzip

  1. Tonkiri verrechnet erbrachte Leistungen nach dem Aufwandsprinzip gem. geltendem Stundenansatz für Privatpersonen oder Unternehmen. Die Stundensätze sind auf dem Internet veröffentlicht bzw. in der Offerte ausgewiesen. Bei Pauschalaufträgen wird kein Stundensatz ausgewiesen.

Verrechenbare Leistungen

  1. Beratungsgespräche und Dienstleitungen in den Räumen von Tonkiri oder auswärts.
  2. Bearbeitungszeit – Vorbereitung und Nachbearteitung von Beratungsgesprächen.
  3. Zeit für die Durchführung, Auswertung und Interpretation von Test und Analysen.
  4. Schriftliche Zusammenfassungen, Beratungsberichte, Gutachten.
  5. Recherchen und Abklärungen im Auftrag der Kundin, des Kunden.
  6. Spesen nach Aufwand bzw. nach Vereinbarung.
  7. Reisezeiten nach Aufwand bzw. Vereinbarung.

Tarife

  1. Massgebend sind die auf der Homepage www.tonkiri.net publizierten und zur Zeit der erbrachten Leistung gültigen Tarife.
  2. Auf Wunsch kann für ein Beratungsmandat eine Pauschale vereinbart werden.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Consulting- oder Dienstleistungen werden am Ende der Beratung/Behandlung, bei grösseren Aufträgen oder auf Wunsch auch etappenweise verrechnet. Der Zahlungsmodus wird bei Auftragsvergabe definiert.
  2. Das Zahlungsziel beträgt 20 Tage.
  3. Auf Wunsch können Teilzahlungen vereinbart werden. Entsprechende Details und Modalitäten werden im ersten Beratungs- bzw. Auftragsgespräch geregelt.

Verrechnung bei versäumten oder abgesagten Terminen

  1. Beratungs- oder Behandlungstermine, welche länger als 48 h im voraus abgesagt werden, werden nicht verrechnet. Für innerhalb 48 h vor dem vereinbarten Termin abgesagte Beratungen/Behandlung kann ein angemessenes Ausfallhonorar bis max. 100% der reservierten Zeit verrechnet werden.
  2. Für ohne Nachricht versäumte Beratungs- oder Behandlungstermine kann die dafür reservierte Zeit zum vollen Tarif in Rechnung gestellt werden.
  3. Bei wiederholtem Zuspätkommen kann die Verrechnung zum vollen Tarif vom ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt an erfolgen.

Schriftliche Unterlagen

  1. Alle Beratungsgespräche und Behandlungen sind vertraulich und unterliegen der beruflichen Schweigepflicht, auch gegenüber einem Auftraggeber, wenn dieser nicht gleichzeitig die zu beratende Person ist. Modalitäten der Information gegenüber einem Auftraggeber werden im Einzelfall zwischen den beteiligten Personen vereinbart.
  2. Die zu beratende oder behandelnde Person kann jederzeit Einsicht in die durch die Beratung/Behandlungssperson erstellten Notizen und Unterlagen nehmen. Ein Anrecht auf Herausgabe dieser Unterlagen besteht nicht.
  3. Eine Weitergabe von Test- und Beratungsergebnissen an externe Stellen, Auftraggeber, etc. kann nur dann erfolgen, wenn die zu beratende Person hierzu ihr schriftliches Einverständnis gegeben hat. Bei Minderjährigen muss dazu das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegen.

Haftungsausschluss




Stand: 24. September 2019

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